COVID-19: Elternbrief der TSV Krefeld-Bockum gGmbH zur Aussetzung der Elternbeiträge für OGS und Betreuung im April 2020

TSV Krefeld-Bockum gemeinnützige GmbH
Buchheimer Str. 3, 47800 Krefeld, Tel. 02151/5246069 Fax 02151/5187146 Mail: tsvbockum@t-online.de

Information für alle Eltern, deren Kinder in der OGS oder Betreuung bis 14.00 Uhr angemeldet sind:

Aufgrund der Corona-Pandemie ist zur Zeit die Schule geschlossen und es findet keine Betreuung der Kinder
statt. Wir werden wir für den Monat April 2020 kein Beköstigungsentgelt und kein Betreuungsentgelt erheben.
TSV Krefeld-Bockum gGmbH

COVID-19: Information der Schulaufsicht und der Schulträger der Stadt Krefeld (Stand: 13.03.2020)

„Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum Montag, 16.03.2020
bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen.
Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation
einzustellen, können Sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus
eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen
stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine
Betreuung sicher.
Für die Zeit ab Mittwoch, 18.03.2020, soll ein Not-Betreuungsangebot für
Eltern, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten, erarbeitet werden.
Dies sind z.B.:
·        Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das
notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
·        Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer
wichtiger Infrastruktur arbeiten
.
Hierzu sind noch nähere Vorgaben des Landes erforderlich. Weitere
Informationen erhalten Sie schnellstmöglich hier.“

COVID-19: Aktueller Hinweis der Schulleitung vom 13.03.2020

Liebe Eltern,​​​​​​​                        

folgende Nachricht habe ich heute vom Schulministerium erhalten (zitiert in Auszügen):

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zu den Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht. (…)

Übergangsregelung: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.(…)

2. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.(…)

Somit können Sie entscheiden, ob Ihr Kind am Montag, 16.3. und Dienstag 17.3. zu den Zeiten des Klassenstundenplanes (mit anschließender Betreuung/Ogata für die angemeldeten Kinder) in der Schule betreut wird. Alle außerunterrichtlichen Angebote im Vormittagsbereich (z.B. Musikschule) entfallen.

Über die Einrichtung des Not-Betreuungsangebotes für Kinder, deren Eltern bestimmten Berufsgruppen angehören, informiere ich Sie, sobald ich nähere Informationen dazu habe.

Um eine Kommunikation mit den Lehrkräften zu ermöglichen bemühen sich die Klassenleitungen in der kommenden Woche, einen E-Mail-Verteiler für die Klasse einzurichten. Dazu teilt bitte jede Familie eine E-Mail-Adresse der Klassenlehrerin oder der/dem Pflegschaftsvorsitzenden per E-Mail mit.

Der heute ausgeteilte Elternbrief mit den Informationen zu Mittwoch, 18.3. und zum Sponsorenlauf ist somit hinfällig.

Ich hoffe, dass die Schulgemeinschaft der Geschwister-Scholl-Schule gesundheitlich unbeschadet durch diese Krisensituation kommt.

Herzliche Grüße

Kerstin Kurzke, Rektorin